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Allgemeine Bedingungen für Familienreisen von JOJO Tours Stand Januar 2005
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1. Die Anmeldung
Die Anmeldung ist ein verbindliches Angebot, das Sie uns zum Abschluss des
Reisevertrages unter Einbeziehung der Reise- und Zahlungsbedingungen auf
der Grundlage der Katalogausschreibung machen. Der Reisevertrag kommt mit
der Annahme der Anmeldung durch uns zustande.
2. Bezahlung
Mit Vertragsschluss wird eine Anzahlung von 15 % auf den Reisepreis fällig,
max. Euro 250,– pro Person. Die Restzahlung wird 14 Tage vor Reisebeginn fällig,
wenn die Reise nicht mehr wegen Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl
abgesagt werden kann. Der Sicherungsschein wird Ihnen zusammen mit der
Buchungsbestätigung ausgehändigt. Die Reiseunterlagen gehen Ihnen
rechtzeitig vor Reisebeginn zu.
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3. Gewährleistungen
Sollte die Reise trotz unserer sorgfältigen Vorbereitung mit einem Mangel
behaftet sein, so mindert sich für die Dauer des Mangels der Reisepreis.
Sie sind dann allerdings verpflichtet, den Mangel der Reiseleitung oder
JOJO Tours sofort anzuzeigen, damit auch in Ihrem Sinne der Mangel behoben
werden kann. Die Minderung tritt nicht ein, soweit Sie es schuldhaft
unterlassen, den Mangel anzuzeigen. Wird die Reise infolge eines solchen
Mangels erheblich beeinträchtigt, so können Sie den Vertrag kündigen.
Sie müssen uns allerdings erst eine angemessene Frist setzen, in der
Mangel beseitigt werden kann. Die Kündigung ist erst zulässig, wenn wir
diese Frist verstreichen lassen, ohne Abhilfe zu schaffen.
Jegliche Ansprüche
wegen Reisemängeln müssen Sie innerhalb eines Monats nach der
vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise geltend machen. Nach Ablauf
der Frist können Sie Ansprüche nur geltend machen, wenn Sie ohne
Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden sind. Solche
Ansprüche verjähren 6 Monate nach dem vertraglich vorgesehenen
Reiseende. Sie können unbeschadet der Minderung oder der Kündigung
Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen, es sei denn, der Mangel der
Reise beruht auf einem Umstand, den wir nicht zu vertreten haben. Alle
Ansprüche müssen Sie an folgende Adresse geltend machen: JOJO Tours,
Wiesengrund 12, 24238 Selent
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4. Haftung und Haftungsbeschränkungen
Wir haften im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmannes für
die gewissenhafte Reisevorbereitung, die sorgfältige Auswahl und Überwachung
der Leistungsträger, die Richtigkeit der Leistungsbeschreibung sowie die
ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistung. Unsere
Haftung im Rahmen des Reisevertragsrechtes für Schäden, die nicht
Personenschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt,
soweit der Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt
wird oder soweit wir allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers
verantwortlich sind. Für alle Schadensersatzansprüche aus unerlaubter
Handlung, bei Schäden, die nicht Personenschäden sind und die nicht auf
Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, haften wir mit maximal Euro
4000,– je Reise und Gast. Unsere Haftung ist auch eingeschränkt, sofern
haftungseinschränkende oder haftungsausschließende internationale Übereinkommen
oder auf solchen beruhende gesetzliche Vorschriften zur Anwendung kommen.
Insbesondere die Anlage des §664 HGB für den Seeverkehr, das Übereinkommen
über den internationalen Eisenbahnverkehr (COTIF) und die
Gastwirtshaftung in den §§ 701 ff BGB schränken unsere Haftung im
gesetzlichen Rahmen ein.
Soweit wir vertraglicher Luftfrachtführer sind, regelt sich die Haftung
nach den Bestimmungen des Luftverkehrsgesetzes in Verbindung mit den
internationalen Abkommen von Warschau, Den Haag, Guadalajara und der
Montrealer Vereinbarung. Diese Abkommen beschränken in der Regel die
Haftung des Luftfrachtführers für Tod oder Körperverletzung und für
Beschädigung und Verlust von Gepäck.
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5. Reiseformalitäten
Für die Reisen innerhalb der EU benötigen Sie einen bis zum Reiseende gültigen
Personalausweis. Sie sind für die Einhaltung aller für die Durchführung
der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile,
die aus der Nichtbeachtung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu Ihren
Lasten, ausgenommen, wenn sie durch eine schuldhafte Falsch- oder
Nichtinformation durch uns bedingt sind. Werden Einreisevorschriften nicht
eingehalten, und Sie können deshalb nicht an der Reise teilnehmen, so können
wir Sie mit entsprechenden Rücktrittsgebühren belasten.
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6. Rücktritt durch JOJO Tours
Sollte eine Mindesteilnehmerinnenzahl/Mindestteilnehmerzahl wie in der
jeweiligen Reisebeschreibung ausgewiesen für eine Reise nicht erreicht
werden, so können wir bis 14 Tage vor Reisebeginn vom Vertrag zurücktreten.
Geleistete Zahlungen werden unverzüglich zurückerstattet. Weitere Ansprüche
bestehen nicht.
7. Rücktritt durch Sie
Sie können jederzeit vor Reisebeginn zurücktreten. Sie sollten den Rücktritt
sicherheitshalber schriftlich bekannt geben. Wir schicken Ihnen dann
unverzüglich eine Stornobestätigung zu. Im Fall Ihres Rücktritts
verlangen wir für die bereits getroffenen Reisevorkehrungen eine Entschädigung
in % vom Reisepreis. Bis 42 Tage vor Reisebeginn 10% vom Reisepreis, vom
42. bis 29. Tag vor Reisebeginn 35% vom Reisepreis, vom 28. bis 8. Tag vor
Reisebeginn 60%, ab dem 7. Tag vor Reisebeginn 100 % des Reisepreises.
Sollte ein Ersatzteilnehmer durch Sie oder uns gefunden werden, so erheben
wir lediglich eine Gebühr in Höhe von 40 Euro. Der Kunde hat das Recht, jederzeit eine Nachweis zu führen,
dass der Schaden nicht oder in geringerer Höhe entstanden ist.
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8. Sorgfaltspflichten
Sie haften für Schäden oder Verlust an Ihnen überlassenen Fahrrädern
und Kanus sowie an Ihnen überlassener Ausrüstung auf einer geführten
Radtour oder geführten Kanutour nur, wenn Sie sich von der Reiseleitung
entfernt haben und sich nicht mehr im Einflussbereich der Reiseleitung
befinden, wenn Sie Weisungen der Reiseleitung zum Umgang und/oder zum
Sichern der Geräte missachten, oder wenn Sie sich fahrlässig, grob fahrlässig
oder vorsätzlich verhalten und so den Schaden oder Verlust herbeiführen.
Auf individuellen Radtouren, auf denen Sie keine Reiseleitung begleitet,
haften Sie für Schäden und Verlust an Ihnen zum Gebrauch überlassenen
Fahrrädern, Kanus und Ausrüstungsgegenständen.
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9. Versicherungen
Wir empfehlen Ihnen den Abschluss von Reisegepäck-, Reiseunfall-, Reiserücktritts-
und ggf. Reisekrankenversicherung und Reisehaftpflichtversicherung. Diese
Versicherungen sind nicht im ausgeschriebenen Reisepreis enthalten.
Unterlagen zu den Versicherungen schicken wir Ihnen gerne zu, wenn Sie
dies auf dem Anmeldeformular vermerken. Um unnötige Doppelversicherungen
zu vermeiden, empfehlen wir Ihnen, sich bei Ihrem Versicherungsberater über
bereits bestehenden Schutz aus vorhandenen Versicherungen zu informieren.
10. Leistungen, Leistungsänderungen
Der Umfang der vertraglichen Leistung ergibt sich aus der Programm- und
Leistungsbeschreibung, sowie der Reisebestätigung. Jegliche Nebenabreden
bedürfen der schriftlichen Bestätigung, damit sie wirksam werden. Änderungen
oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt
des Reisevertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden und die von
uns nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur
gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind
und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen.
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11. Tageweise Beschreibung
Die Tagesordnung kann sich unter Umständen ändern, wenn örtliche
Gegebenheiten dies nötig machen (z.B. Wetter, geänderte Öffnungszeiten,
geänderte Fahr- oder Fährpläne). Maßgeblich ist dann das am Vortag
angekündigte Programm.
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12. Insolvenzschutz
Wir haben dafür gesorgt, dass Sie im Falle der Zahlungsunfähigkeit oder
des Konkurses den gezahlten Reisepreis zurückerstattet bekommen, soweit
Reiseleistungen infolgedessen ausfallen. Außerdem werden Ihnen notwendige
Aufwendungen für die Rückreise erstattet, soweit diese infolgedessen
anfallen. Bei Vorlage des Sicherungsscheines haben Sie dann einen
unmittelbaren Anspruch an die RV Versicherung.
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13. Schlussbestimmungen
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen der allgemeinen Reisebedingungen
hat nicht die Unwirksamkeit des Restes der Reisebedingungen oder des
ganzen Vertrages zur Folge. Sie können uns nur an unserem Sitz in Wisch
Gerichtsstand Plön verklagen. Für Klagen von uns gegen Sie ist Ihr
Wohnsitz maßgebend. Richtet sich die Klage gegen Vollkaufleute oder
Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben oder gegen
Personen, die nach Abschluss ihres Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen
Aufenthaltsort ins Ausland verlagert haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher
Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, ist unser
Sitz, also Selent, maßgebend.
Zum Download der AGB als PDF hier klicken.
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